HanseLifter - 1 Jahr Garantie
HanseLifter Garantiebedingungen
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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8. Verjährungsfristen
8.1 Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr. Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, sind Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln an gebrauchten Liefergegenständen ausgeschlossen.
8.2 Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.
8.3 Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem Jahr.
8.4 Abweichend von den vorstehenden Ziffern 9.1. und 9.2. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:
a) Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgefhilfen beruhen,
b) Ansprüche auf Anwendungsersatz gemäß § 478 Abs. BGB,
c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
8.5 Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Quelle: HanseLifter AGB´s