ManuVit Garantiebedingungen
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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7. Die Geräte werden unter der Verantwortung der Transportunternehmen transportiert. Alle Lieferungen müssen bei Ankunft sowohl hinsichtlich der Anzahl der Pakete als auch des Zustands überprüft werden. Im Falle einer Beanstandung unserer Geräte und ausdrücklicher Vereinbarung beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz der als mangelhaft anerkannten Teile. Unter keinen Umständen können andere Ansprüche geltend gemacht werden, weder wegen Geschäftsstörungen oder entgangenem Gewinn noch aus anderen Gründen.
Jede Garantieanfrage muss innerhalb von maximal zwei Jahren ab Versanddatum bei uns eingehen.
Von dieser Garantie ausgeschlossen sind natürlich die normale Abnutzung sowie solche, die aus unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder Wartung resultieren.
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Quelle: ManuVit AGB