Schulte Garantiebedingungen

Garantiebedingungen der Schulte Regalwelt


Mängelrüge und Gewährleistung, Garantie


Das Unternehmen Gebrüder Schulte GmbH & Co. KG gewährt auf die Produkte aus dem Sortiment "Schulte Regalwelt" eine Produkt Garantie von 25 Jahren und eine Nachkauf Garantie von 10 Jahren.


Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Der räumlicheGeltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.


Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.


Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, - unter
sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen.


Bei erkennbaren Transportschäden hat der Käufer diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns schriftlich zu
benachrichtigen.


Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Sachmangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann
der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Sachmangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
Rückgängigmachung des Vertrages kann der Käufer nicht verlangen, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist oder der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit eines von uns erbrachten Werkes
nur unerheblich mindert.


Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung,
entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.


Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit oder die Abmessungen der Waren sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern wir nicht ausdrücklich eine Garantie hierfür
übernommen haben.


Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfalle, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch
entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch,
insbesondere bei einem vereinbarten Streckengeschäft.


Rückgriffsrechte des Käufers nach §§ 445 a, 439 Abs. 2 und 3 sowie § 475 Abs. 4 und 6 sowie § 437, § 478, § 474 BGB bleiben unberührt. Wir haften insbesondere auch für Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten sowie die Kosten des Aus- und Neueinbaus, d.h. für das Entfernen einer mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen einer nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache. § 377 HGB
bleibt unberührt.


Eine Beratung durch uns, unsere Mitarbeiter oder für uns Handelnde sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Angaben begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis, noch eine Nebenpflicht aus dem
Vertrag, so dass wir aus einer solchen Beratung vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklich schriftlich erteilter Abreden nicht haften.


Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie:

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

Gebr. Schulte GmbH & Co. KG
Schulte Regalwelt
Zum Dümpel 22
D-59846 Sundern

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch


Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z. B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass
Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der
Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine
Versandkosten, d. h. Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.


Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.