R+R Garantie

Gelieferte Ware ist vom Besteller unverzüglich auf Vollständigkeit und Freiheit von Mängeln zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens nach 5 Werktagen, gerechnet ab Empfang der Ware. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbart und in Übereinstimmung mit dem Vertrag geliefert. Die Haftung für Korrosionsschäden im Zuge oder nach einer Lagerung der Lieferung ist ausgeschlossen. Nacherfüllungsansprüche sind auf das Recht zur Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache nach unserer Wahl beschränkt. Wir sind auch berechtigt, Rechnungsbeträge gutzuschreiben und vom Vertrag zurückzutreten, sollte Nacherfüllung nicht mit uns zumutbaren Mitteln möglich sein. Ist auch die Nacherfüllung (Neulieferung oder Beseitigung des Mangels) mangelhaft, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Wegen mangelhafter Teillieferungen können keine Rechte hinsichtlich der übrigen Mengen geltend gemacht werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, beginnt die Gewährleistung mit dem gesetzlichen Gefahrübergang und beträgt 12 Monate.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Merkmale unserer Produkte durch unsere Produktspezifikationen definiert. Die (Garantie) Gewährleistung erstreckt sich auf Produktionsfehler unter den Produktspezifikationen normgerechten Nutzungsbedingungen wie in europäischen Normen beschrieben. Die Instandsetzung, Änderung oder Austausch von Teilen während der Garantiezeit führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit. Die Gewährleistung erlischt in dem Fall, dass:

  • die Ware während des Transports beschädigt oder durch den Kunden in ungeeigneten Bedingungen gelagert werden;
  • die Ware unsachgemäß genutzt wird, beispielsweise unter übermäßiger Beanspruchung (mechanisch, chemisch, elektrisch, thermisch etc.), die über die Anforderungen der Normen EN 840 Teil 1 bis 6, EN 13071 Teil 1 und 2, sowie EN 12574 Teil 1 bis 3 hinausgehen;
  • der Kunde haftet für jedwedes Verschulden in der Produktion bis zur Übergabe an uns, einschließlich der Produktüberwachung;
  • fehlerhafte Montage oder Reparatur durch den Kunden oder andere Personen als von uns ohne unsere Zustimmung durchgeführt werden;
  • an der Ware durch unsachgemäße Verwendung ein Fehler oder Schaden auftritt;
  • Marken, Seriennummern oder die Versiegelung der Waren verändert werden;
  • schädliche chemische Produkte bei Produktion der Ware verwendet werden;
  • der Endnutzer nicht den richtigen LKW und Hebevorrichtung, wie in der EN 1501-5 beschrieben angenommen, nutzen;
  • die Entsorger nicht mit der Norm EN 1501 entsprechend arbeiten.

Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile wie Sicherungen, Batterien, RAM-Karten usw.. Um die Gewährleistung geltend zu machen, muss der Kunde uns unverzüglich über Mängel schriftlich benachrichtigen und alle zu diesem Zweck notwendigen Belege (Beschreibung, Bilder, Bestellung ‚Spezifikationen, Bedingungen der Verwendung) beibringen. Der Kunde hat uns darin zu unterstützen, einen Mangel zu begutachten und zu beheben. Darüber hinaus wird der Kunde eine eigenständige Durchführung von Reparaturen direkt oder über andere unterlassen, wenn es mit uns nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

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Auszug aus den AGB der RR-Industrietechnik GmbH


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